Neuigkeiten und Presse

 

14.02.2010 - Neuer Fototermin

 

Sehr geehrte Kursteilnehmer,

 

der nächste Foto- und Videotermin für Unterwasseraufnahmen findet am Sonntag, den 14.02.2010 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr im Klinikum Altenburg statt.

Eine Anmeldung ist zur Terminabstimmung unbedingt erforderlich. 

 

 

01.01.2009 - Preisänderungen

 

Sehr geehrte Kursteilnehmer,

 

nach unzähligen Telefonaten, Studieren von Gesetzen auf Bundes- und Europaebene, vielen Terminen mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Mitarbeitern des Finanzamtes, ja selbst eine Anfrage bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landes Thüringen und zuletzt einer schriftlichen Eingabe beim Petitionsausschuss des Landes Thüringen (weitergeleitet an das Wirtschaftsministerium) bin ich verpflichtet, ab dem Jahr 2008 Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. 

Trotz mehrheitlicher Meinung aller angesprochenen Personen und Institutionen, dass ich im Sinne der nicht Umsatzsteuerpflichtigen wie Volkshochschule, Pädagogen oder Hebammen u.ä. arbeite, lässt nach einem Bescheid des Finanzamtes die derzeitige Gesetzeslage wohl keinen Spielraum zu. 

Auch die seit März 2008 anhängige Klage beim Finanzgericht Münster eines Mitgliedes des BvAP (Bundesverband der Aquapädagogen), mit welchem ich im ständigen Kontakt stehe, ist noch nicht entschieden und der Ausgang völlig offen. 

Da ich für das Jahr 2008 nun Umsatzsteuer nachzahlen muss und diese bis jetzt bei den Kursteilnehmern aus gesundem (wohl falschem) Vertrauen in die Rechtslage nicht ausgewiesen habe, muss ich, um auch weiterhin wirtschaftlich und auf hohem Niveau zu arbeiten, ab 2009  meine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen.

 

Werte Kursteilnehmer,

ich versichere Ihnen, dass mir  die Ausweisung der Kursgebühr mit Umsatzsteuer nicht leicht fällt und ich für Sie und Ihre Sprösslingen weiter um eine Umsatzsteuerbefreiung kämpfen werde.

 

Dennoch  zum Schluss eine gute Nachricht für  das Jahr 2009, auch weiterhin bin ich bei Krankenkassen als Kursanbieter mit dem Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ anerkannt und Sie können sich die Kursgebühr zurück erstatten lassen.

(über die Höhe informiert sie Ihre Krankenkasse)